Atemschutzmasken müssen die Prüfvorgaben der Europäischen Norm (EN) erfüllen. Für OP-Masken gilt die Nom DIN EN 14683:2019-6, für FFP-Masken gilt die Norm DIN EN 149:2001-10. Werden alle Prüfkriterien wie z.B. Filterleistung der Atemschutzmaske eingehalten, dann kann sie entsprechend der EU-Verordnung (EU)2016/425 zertifiziert werden.
Die folgenden Punkte sollten bei zertifizierten FFP-Masken erfüllt sein:
- Auf dem Produkt befinden sich folgende Angaben: das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kenn-Nummer der Zertifizierungsstelle, die FFP-Schutzstufe, die EN-Norm, der Herstellername und die Artikelkennzeichnung
- In der Produktverpackung befindet sich eine Konformitätserklärung des Herstellers bzw. ein Link zu einer entsprechenden OnlineVersion
Weitere Empfehlungen und Informationen zum Thema Atemschutzmasken im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / Covid-19 finden Sie auf der Homepage des Robert Koch Instituts und auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
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