Die Schutznorm EN 149 sieht zwei Arten von FFP-Atemschutzmasken vor:
- FFP-Masken mit der Kennzeichnung "NR" (non reusable) sind zum einmaligen Gebrauch für eine 8-Stunden-Schicht bestimmt
- FFP-Masken mit der Kennzeichnung "R" (reusable) sind wiederverwendbar. Diese können gereinigt und desinfiziert werden.
Achtung:
Beim Umgang mit radioaktiven und luftgetragenen biologischen Stoffen - zu letzteren gehört das Coronavirus SARS-CoV-2 / Ovid-19 - dürfen FFP-Atemschutzmasken laut der DGUV-Regel 112-190 unabhängig von der Kennzeichnung nur einmal verwendet werden
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