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Woran erkenne ich, ob eine Atemschutzmaske zertifiziert ist?

Atemschutzmasken müssen die Prüfvorgaben der Europäischen Norm (EN) erfüllen. Für OP-Masken gilt die Nom DIN EN 14683:2019-6, für FFP-Masken gilt die Norm DIN EN 149:2001-10. Werden alle Prüfkriterien wie z.B. Filterleistung der Atemschutzmaske eingehalten, dann kann sie entsprechend der EU-Verordnung (EU)2016/425 zertifiziert werden. Die folgenden Punkte sollten bei zertifizierten FFP-Masken erfüllt sein: Auf dem Produkt befinden sich folgende Angaben: das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kenn-Nummer der Zertifizierungsstelle, die FFP-Schutzstufe, die EN-Norm, der Herstellername und die Artikelkennzeichnung In der Produktverpackung befindet sich eine Konformitätserklärung des Herstellers bzw. ein Link zu einer entsprechenden OnlineVersion Weitere Empfehlungen und Informationen zum Thema Atemschutzmasken im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / Covid-19 finden Sie auf der Homepage des Robert Koch Instituts und auf der Homepage des Bundesinstituts für...

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Was muss ich beim Aufsetzen von Masken beachten?

Unsere Masken wurden so gestaltet, dass die Anwendung einfach und weitgehend selbsterklärend funktioniert.  Damit Atemschutzmasken ihre volle Schutzwirkung entfalten können, müssen sie entsprechend der beiliegenden Gebrauchsanweisung aufgesetzt und verwendet werden. Beim Aufsetzen ist unter anderem darauf zu achten, dass die Bebänderung richtig verläuft und die Atemschutzmaske dicht am Gesicht anliegt.

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Wie lange sind justbasics medical FFP2-Masken haltbar?

Just Basics medical Atemschutzmasken werden entsprechend unseren Vorgaben bezüglich Luftfeuchtigkeit und Temperatur gelagert. Diese Angaben und auch das Haltbarkeitsdatum finden sich auf den Produktverpackungen. Wurde das Haltbarkeitsdatum überschritten, dann dürfen Atemschutzmasken nicht länger verwendet werden, da die Filterleistung nach einer gewissen Zeit abnehmen kann.

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Können FFP2-Masken gereinigt, desinfiziert und wiederverwendet werden?

Die Schutznorm EN 149 sieht zwei Arten von FFP-Atemschutzmasken vor: FFP-Masken mit der Kennzeichnung "NR" (non reusable) sind zum einmaligen Gebrauch für eine 8-Stunden-Schicht bestimmt FFP-Masken mit der Kennzeichnung "R" (reusable) sind wiederverwendbar. Diese können gereinigt und desinfiziert werden. Achtung: Beim Umgang mit radioaktiven und luftgetragenen biologischen Stoffen - zu letzteren gehört das Coronavirus SARS-CoV-2 / Ovid-19 - dürfen FFP-Atemschutzmasken laut der DGUV-Regel 112-190 unabhängig von der Kennzeichnung nur einmal verwendet werden

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Was unterscheidet FFP-Masken vom Mund-Nasen-Schutz?

FFP-Masken schützen den Träger vor feinsten luftgetragenen Schadstoffen, wie Staub, Aerosolen (feinste Verteilung schwebender fester oder flüssiger Stoffe in Gasen, besonders in der Luft) oder auch Viren. Um die dafür benötigte Filterleistung zu erreichen bestehen die Masken aus hochwertigen Filtermaterial und liegen dicht am Gesicht an. Masken ohne Ausatemventil können zusätzlich verhindern, dass der Träger ausgeatmete Tröpfchen und Speichel verbreitet. FFP-Masken ohne Ventil können daher zusätzlich als Medizinprodukt nach DIN EN 14683 geprüft und zugelassen werden. Operations (OP)-Masken / Mund-Nasen-Schutzmasken verhindern primär, dass der Träger ausgeatmete Tröpfchen und Speichel verbreitet. Den Träger selbst schützen die Masken vor Flüssigkeitsspritzer wie z.B. Blut, nicht jedoch vor feinen Aerosolen. 

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